Umzug mit Jobcenter Berlin

Ihr Wegweiser für einen erfolgreichen Umzug mit Kostenübernahme

Erfolgreicher Umzug mit dem Jobcenter Berlin: Ihr Wegweiser

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen und einen Umzug planen, wenden Sie sich zuerst an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter beim Jobcenter. Grundsicherungsgeld ist die Leistung, die bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld hieß. Für den Umzug haben sich die Regeln dadurch nicht geändert.

Nach § 22 Absatz 6 SGB II können Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Das Wort „können“ steht so im Gesetz: Es ist eine Ermessensentscheidung, kein Automatismus, und die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen. Wer erst danach einen Antrag stellt, hat in der Regel keinen Anspruch mehr. Wir erstellen Ihnen ein aufgegliedertes Festpreisangebot in der Form, die die Berliner Jobcenter sehen wollen.

Kurz beantwortet: Umzugskosten können vom Jobcenter übernommen werden, wenn der Umzug notwendig ist und die Zusicherung vor dem Umzug vorliegt. Ein Umzugsunternehmen wird nur bewilligt, wenn Sie den Umzug nicht selbst durchführen können. Wir erstellen Ihnen dafür ein aufgegliedertes Festpreisangebot.

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    Bedingungen für die Übernahme der Umzugskosten

    • Soll ein Umzugsunternehmen bezahlt werden, verlangen die Berliner Jobcenter in der Regel drei Kostenvoranschläge. Das ist Verwaltungspraxis, keine Vorgabe des Gesetzes.
    • Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur die Kosten für einen Umzug innerhalb Deutschlands.
    • Der Umzug muss notwendig und die Miete der neuen Wohnung angemessen sein. Geregelt ist das in § 22 SGB II, für Umzugskosten in Absatz 6.

    Welche Kosten kommen in Betracht?

    Das Jobcenter übernimmt:

    Umzugswagen inkl. Benzin

    Kartons & Verpackung

    👥

    Helferpauschale 30 € je Helfer, bis zu vier

    Wann wird ein Umzug vom Jobcenter genehmigt?

    Der Umzug wird nur genehmigt, wenn er als notwendig erachtet wird – hier entscheidet das Jobcenter nach eigenem Ermessen. Deshalb ist es wichtig, gute Gründe für den Umzug anzugeben.

    Gründe, die in der Regel anerkannt werden

    • Neue berufliche Tätigkeit, lange Arbeitswege
    • Trennung vom Ehe-/Lebenspartner
    • Unzumutbar beengter Wohnraum
    • Gesundheitliche Risiken, Schimmelbildung
    • Behinderung, schlechte Wohnverhältnisse
    • Günstigere Wohnung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit

    Gründe, die in der Regel nicht reichen

    • Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
    • Wegen schlechter Ausstattung der Wohnung
    • Bei Wunsch nach anderer Wohnumgebung

    So läuft der Antrag

    Das Gesetz kennt zwei verschiedene Zusicherungen, und Sie brauchen beide. Für die Miete der neuen Wohnung gilt § 22 Absatz 4 SGB II: Vor Abschluss des Mietvertrags sollen Sie die Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Für die Umzugskosten gilt § 22 Absatz 6. Beantragen Sie beides, bevor Sie unterschreiben. Der Antrag ist ein eigenes Formular, jedes Berliner Jobcenter hat sein eigenes, meist als PDF auf der Bezirksseite von berlin.de.

    Wir erstellen ein Angebot, nicht drei

    Sie bekommen von uns ein aufgegliedertes Festpreisangebot. Die beiden Vergleichsangebote holen Sie selbst ein. Das ist bewusst so: Angebote, die alle über denselben Betrieb beschafft werden, sind keine unabhängigen Vergleichsangebote. Fällt das dem Sachbearbeiter auf, wird der Antrag zurückgewiesen, und Sie stehen schlechter da als vorher.

    Abrechnung direkt mit dem Jobcenter

    Viele Berliner Jobcenter stellen nach der Bewilligung eine Kostenübernahmeerklärung aus und zahlen direkt an das Umzugsunternehmen. Dann müssen Sie nichts auslegen. Die gesetzliche Direktzahlung nach § 22 Absatz 7 SGB II gilt allerdings nur für Unterkunft und Heizung, nicht für Umzugskosten. Ob es in Ihrem Fall geht, entscheidet Ihr Jobcenter. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

    Weitere Informationen

    Wann ein Umzugsunternehmen bewilligt wird

    Hier steht auf vielen Seiten etwas Falsches, deshalb deutlich: Das Jobcenter geht zuerst davon aus, dass Sie selbst umziehen. Mit Familie, Freunden, Nachbarn. Ein Umzugsunternehmen wird nur bewilligt, wenn Gründe dagegen sprechen. In der Berliner Praxis anerkannt werden unter anderem:

    • höheres Alter
    • eine Behinderung
    • gesundheitliche Einschränkungen, etwa nach einer Operation oder bei Rückenleiden
    • niemand im Umfeld, der mit anpacken kann
    • ein Umfang, der in Eigenregie nicht zu schaffen ist

    Wenn Sie selbst umziehen, kommen stattdessen die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und für Umzugskartons in Betracht, dazu eine Helferpauschale von 30 Euro je Person für bis zu vier Personen. Mehr als 120 Euro für Helfer sind also nicht vorgesehen.

    Der Grund gehört konkret in den Antrag. „Ich schaffe das nicht allein“ trägt selten. Ein ärztliches Attest, ein Schwerbehindertenausweis oder der Nachweis eines Pflegegrades tragen deutlich weiter.

    Jobcenter oder Sozialamt: wer ist zuständig?

    Das Jobcenter ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, also für Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind.

    Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht oder Sozialhilfe erhält, wendet sich an das Sozialamt des Bezirks. Dort gilt § 35a Absatz 2 SGB XII: Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden. Auch hier muss die Zustimmung also vor dem Umzug vorliegen.

    Wenn Sie nicht sicher sind, wer zuständig ist, klären Sie das bei Ihrem Leistungsträger, bevor Sie einen Antrag stellen. Ein Antrag beim falschen Amt kostet Wochen.

    So kommen Sie an die drei Kostenvoranschläge

    Wir liefern eines der drei Angebote. Die beiden anderen holen Sie selbst ein. So geht das:

    • Suchen Sie zwei weitere Umzugsunternehmen in Berlin und schildern Sie beiden denselben Umzug: Adressen, Etagen, Aufzug ja oder nein, Zimmerzahl, Termin
    • Schreiben Sie dazu, dass das Angebot für das Jobcenter ist und aufgegliedert sein muss
    • Sammeln Sie alle drei und reichen Sie sie zusammen ein

    Wichtig ist, dass alle drei denselben Umzug beschreiben. Angebote für unterschiedliche Leistungen kann das Amt nicht vergleichen, und dann kommt die Rückfrage. Was in einem brauchbaren Angebot steht:

    • die vollständigen Adressen mit Etage und der Angabe, ob es einen Aufzug gibt
    • die Wohnungsgröße und die Anzahl der Zimmer
    • die Leistungen einzeln ausgewiesen: Tragen, Transport, Demontage und Montage, Kartons, Halteverbotszone
    • ein Gesamtpreis als Festpreis, nicht ein Stundensatz ohne Obergrenze

    Ein Angebot mit der einen Zeile „Umzug pauschal“ führt zu Rückfragen und kostet Wochen.

    Sonderfall: unter 25 Jahren

    Nach § 22 Absatz 5 SGB II werden die Unterkunftskosten nach einem Umzug nur anerkannt, wenn der Träger vorher zugesichert hat. Zugesichert werden soll, wenn schwerwiegende soziale Gründe vorliegen, der Umzug der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient oder ein ähnlich schwerwiegender Grund besteht. Der Wunsch nach einer eigenen Wohnung allein reicht nicht.

    Wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist

    Ohne vorherige Zusicherung besteht in der Regel kein Anspruch auf die Umzugskosten. Stellen Sie den Antrag trotzdem und schildern Sie die Umstände. Wurde eine Zusicherung zu Unrecht verweigert, kann der Fall anders liegen. Das ist dann eine Frage für eine Sozialberatung oder eine Fachanwältin für Sozialrecht, nicht für uns.

    Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Regeln in Berlin und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Jobcenters oder Sozialamts. Bei Streit über einen Bescheid helfen unabhängige Sozialberatungsstellen, die Verbraucherzentrale Berlin oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.

    Häufige Fragen zum Umzug mit dem Jobcenter

    Übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein Umzugsunternehmen?

    Nach § 22 Absatz 6 SGB II können Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung anerkannt werden. Ein Umzugsunternehmen wird dabei nur bewilligt, wenn Sie den Umzug nicht selbst durchführen können, etwa wegen Alter, Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen. Sonst kommen Mietwagen, Kartons und eine Helferpauschale von 30 Euro je Person für bis zu vier Personen in Betracht.

    Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?

    Die Berliner Jobcenter verlangen in der Regel drei. Sie sollten vergleichbar sein, also dieselbe Wohnung, dieselben Leistungen, dieselbe Etage. Wir liefern eines davon, die beiden anderen holen Sie selbst ein.

    Was passiert, wenn ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe?

    Dann fehlt die vorherige Zusicherung, und in der Regel besteht kein Anspruch auf die Umzugskosten. Stellen Sie den Antrag trotzdem und schildern Sie die Umstände. Wurde eine Zusicherung zu Unrecht verweigert, sollten Sie sich beraten lassen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Das ist von Jobcenter zu Jobcenter verschieden. Planen Sie mehrere Wochen ein und stellen Sie den Antrag, sobald die Wohnung feststeht.

    Zahlt das Jobcenter direkt an Sie?

    Viele Berliner Ämter stellen nach der Bewilligung eine Kostenübernahmeerklärung aus und zahlen direkt an das Umzugsunternehmen. Das ist Verwaltungspraxis, kein gesetzlicher Anspruch. Ihr Jobcenter entscheidet darüber.

    Ziehen Sie auch aus Berlin heraus um?

    Ja, wir fahren bundesweit. Ob die Kosten übernommen werden, hängt davon ab, ob der Umzug als notwendig anerkannt wird.

    Heißt das jetzt Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld?

    Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Ältere Bescheide und Formulare, auf denen noch Bürgergeld steht, bleiben gültig. Für den Umzug ändert sich dadurch nichts.

    Jetzt kostenloses Angebot anfordern

    Aufgegliedertes Festpreisangebot in der Form, die das Amt sehen will.

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