Pflegekasse Umzug Berlin – bis zu 4.180 € Zuschuss sichern

Kurz beantwortet: Wer einen Pflegegrad hat, bekommt für den Umzug in Berlin bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass der Umzug die Pflegesituation verbessert und der Antrag der Kasse vor dem Umzugstermin vorliegt.

4.180 €

Zuschuss je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI

16.720 €

Möglich, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen

3–5 Wochen

So lange braucht die Pflegekasse üblicherweise für die Entscheidung

24 Stunden

Prüffähiger Kostenvoranschlag nach der kostenlosen Besichtigung

Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nötig wird

Der dritte Stock ohne Aufzug war jahrzehntelang kein Problem. Dann kommt eine Hüft-Operation, ein Schlaganfall oder einfach das Alter, und die eigene Wohnung wird zum Hindernis: Die Badewanne ist zu hoch, die Türen zu schmal für den Rollator, der Weg zur Haustür zu lang.

In dieser Lage muss niemand den Umzug allein stemmen und auch nicht allein bezahlen. Wir organisieren Umzüge für pflegebedürftige Menschen in Berlin, schreiben den Kostenvoranschlag, den die Pflegekasse verlangt, und begleiten den Antrag.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umzug?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und steht in § 40 Abs. 4 SGB XI. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, erhöht sich die Summe auf bis zu 16.720 Euro.

Der Zuschuss deckt folgende Kosten:

  • Umzugsunternehmen und Tragearbeiten
  • Ab- und Aufbau der Möbel
  • Verpackungsmaterial und Kartons
  • Transport von Pflegebetten und Hilfsmitteln
  • Teilweise auch Entrümpelung und Entsorgung

Wer hat Anspruch auf den Pflegekasse-Zuschuss?

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, und der reicht schon ab Stufe 1. Ob Sie von einem Pflegedienst versorgt werden oder Angehörige die Pflege übernehmen, spielt für den Zuschuss keine Rolle.

Die Pflegekasse zahlt, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Die aktuelle Wohnung nicht barrierefrei ist (Treppen, fehlender Aufzug, enge Türen)
  • Der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder erst ermöglicht
  • Die neue Wohnung näher bei pflegenden Angehörigen liegt
  • Sturzrisiken in der alten Wohnung bestehen
  • Der Pflegebedürftige in betreutes Wohnen oder eine Pflege-WG zieht

So beantragen Sie den Umzugszuschuss bei der Pflegekasse

Schritt 1: Beratung und Kostenvoranschlag

Wir kommen kostenlos zu Ihnen, sehen uns beide Wohnungen an und schreiben einen Kostenvoranschlag, den die Pflegekasse prüfen kann. Darin steht jede Position einzeln: Tragearbeiten, Möbelmontage, Verpackungsmaterial, Halteverbotszone. Pauschalangebote ohne Aufschlüsselung weisen die Kassen regelmäßig zurück.

Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen reichen Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein. Eine Vorlage dafür finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Kasse liegen.

Schritt 3: Genehmigung abwarten

Die Kasse prüft, ob der Umzug Ihre Pflegesituation verbessert, und zieht dazu bei Bedarf den Medizinischen Dienst hinzu. Rechnen Sie mit drei bis fünf Wochen. In dieser Zeit können Sie den Umzugstermin schon grob mit uns abstimmen.

Schritt 4: Umzug durchführen

Nach der Genehmigung führen wir Ihren Umzug durch. Unser Team kennt den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, Pflegebetten und Hilfsmitteln. Wir arbeiten ruhig und in Ihrem Tempo.

Schritt 5: Abrechnung

Wir stellen die Rechnung, Sie reichen sie bei der Pflegekasse ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Der Preis aus dem Angebot ist der Preis, den Sie bezahlen.

Antrag Pflegekasse herunterladen

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage für Ihren Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse.

Darum Helden Umzüge für Ihren Pflegekasse-Umzug in Berlin

  • Über 10 Jahre Erfahrung mit Umzügen in Berlin
  • Kostenvoranschläge, die von Pflegekassen akzeptiert werden
  • Hilfe beim Antrag und bei der Kommunikation mit der Kasse
  • Team geschult im Umgang mit Senioren und pflegebedürftigen Menschen
  • Sorgfältiger Umgang mit Pflegebetten, Rollatoren und medizinischen Hilfsmitteln
  • Kostenlose Besichtigung und Beratung vor Ort
  • Schriftlicher Festpreis, keine versteckten Kosten
  • Aktiv in allen Berliner Bezirken: Wedding, Charlottenburg, Steglitz, Spandau, Lichtenberg, Marzahn, Reinickendorf, Köpenick, Neukölln, Kreuzberg, Mitte und Pankow
  • Termine auch kurzfristig und am Wochenende
  • Prüffähiger Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung
  • Transport von Pflegebett, Rollstuhl, Rollator und Gehhilfen

Diese Pflegekassen übernehmen den Umzugszuschuss

Der Anspruch auf bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI besteht bei allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen. Wir arbeiten regelmäßig mit diesen Kassen zusammen:

Gesetzliche Pflegekassen: AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, IKK classic, Knappschaft, BIG direkt gesund, hkk, HEK, KKH, BKK-Kassen

Private Pflegekassen: Allianz, Debeka, AXA, DKV, Signal Iduna

Der Ablauf ist bei allen Kassen ähnlich: Antrag stellen, Kostenvoranschlag beifügen, Genehmigung abwarten, Umzug durchführen.

Besondere Fälle beim Pflegekasse-Umzug

Umzug ins betreute Wohnen

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch in eine Einrichtung für betreutes Wohnen umzieht, kann der Zuschuss ebenfalls beantragt werden. Die Pflegekasse wertet das als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, solange es sich nicht um vollstationäre Pflege handelt.

Umzug zu Angehörigen

Der Zuschuss gilt auch, wenn Sie zu pflegenden Angehörigen ziehen. Entscheidend ist, dass der Umzug die Pflegesituation verbessert, zum Beispiel weil die Angehörigen den Pflegebedürftigen dann leichter versorgen können.

Umzug in eine Pflege-WG

Bei einer Pflege-Wohngemeinschaft kann jede pflegebedürftige Person den vollen Zuschuss beantragen. Bei vier Personen ergibt das bis zu 16.720 € für den gesamten Umzug.

Erneuter Umzug nach Verschlechterung

Hat sich Ihr Pflegegrad verschlechtert und die aktuelle Wohnung reicht nicht mehr aus, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. Es gibt keine Begrenzung auf einen einzigen Antrag.

Preistransparenz bei Pflegekasse-Umzügen

Was beeinflusst den Preis?

Die Kosten für einen Pflegekasse-Umzug hängen von der Wohnungsgröße ab, vom Stockwerk, vom Trageweg und von der Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Zusatzleistungen wie Entrümpelung oder Renovierung kommen gegebenenfalls dazu.

Bei einem typischen Pflegekasse-Umzug in Berlin, etwa eine 2-Zimmer-Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug, liegen die Kosten zwischen 800 und 1.500 €. Der Zuschuss von 4.180 € deckt das in den meisten Fällen vollständig.

Festpreis-Garantie

Sie erhalten von uns einen schriftlichen Festpreis. Keine Stundenabrechnung, keine Nachzahlung. Was im Angebot steht, bezahlen Sie. Mehr dazu unter Was kostet ein Umzugsunternehmen?

Zusatzleistungen

Neben dem reinen Umzug bieten wir auch Entrümpelung, Renovierung und Reinigung an. Teilweise lassen sich auch diese Leistungen über den Pflegekasse-Zuschuss abrechnen. Sprechen Sie uns dazu an.

Rechenbeispiel: 2-Zimmer-Wohnung im dritten Stock

Eine Frau mit Pflegegrad 2 wohnt in einer 2-Zimmer-Wohnung im dritten Stock in Wedding, das Haus hat keinen Aufzug. Sie zieht in eine Erdgeschosswohnung nach Reinickendorf. So sieht die Rechnung aus:

PostenKosten
Umzug 2-Zimmer-Wohnung, drei Mann, inklusive Möbelmontage780 €
Halteverbotszone an beiden Adressen180 €
Verpackungsmaterial und Kartons120 €
Teilentrümpelung der alten Wohnung690 €
Gesamt1.770 €

Der Zuschuss der Pflegekasse deckt bis zu 4.180 Euro ab. In diesem Fall bleibt der Eigenanteil bei null, und es ist noch Spielraum für Anpassungen in der neuen Wohnung. Die Zahlen sind ein Beispiel aus Berliner Umzügen dieser Größenordnung, kein Angebot. Was Ihr Umzug kostet, steht nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich fest.

Wenn die Pflegekasse ablehnt: Widerspruch lohnt sich

Ablehnungen kommen vor, oft mit der Begründung, der Umzug verbessere das Wohnumfeld nicht. Diese Einschätzung lässt sich angreifen. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich zu widersprechen. Die Frist steht in Ihrer Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Das gehört in einen Widerspruch:

  • Die konkreten Barrieren der alten Wohnung mit Zahlen: Anzahl der Stufen, Türbreiten in Zentimetern, Höhe der Duschwanne, fehlender Aufzug
  • Warum ein Umbau der alten Wohnung nicht reicht oder der Vermieter ihn ablehnt
  • Was die neue Wohnung konkret besser macht, ebenfalls mit Maßen
  • Eine Stellungnahme des Hausarztes oder des Pflegedienstes, die den Zusammenhang zwischen Wohnsituation und Pflegebedarf beschreibt

Hilft der Widerspruch nicht, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Für Versicherte ist dieses Verfahren gerichtskostenfrei. Wir liefern für den Widerspruch den prüffähigen Kostenvoranschlag nach und beschreiben auf Wunsch schriftlich, welche baulichen Hindernisse unser Team in der alten Wohnung vorgefunden hat.

Kein Pflegegrad? Diese Stellen kommen sonst infrage

Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad gibt es andere Wege, und sie schließen sich gegenseitig nicht aus:

  • Jobcenter bei Bezug von Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld): Umzugskosten können nach § 22 Abs. 6 SGB II bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen. Details auf unserer Seite zum Jobcenter-Umzug in Berlin.
  • Sozialamt bei Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt, ebenfalls mit vorheriger Zusicherung.
  • Eingliederungshilfe, wenn eine Behinderung vorliegt und der Umzug die Teilhabe verbessert.
  • Pflegegrad zuerst beantragen: Läuft die Begutachtung noch, warten Sie den Bescheid ab. Rückwirkend zahlt die Pflegekasse einen bereits erledigten Umzug nicht.

Wann der Zuschuss nicht greift

Damit Sie sich den Aufwand sparen, wenn er sich nicht lohnt. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse in aller Regel nicht:

  • Umzug in ein Pflegeheim. Vollstationäre Pflege gilt nicht als Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds. Der Wechsel ins betreute Wohnen oder in eine Pflege-WG dagegen schon.
  • Kein anerkannter Pflegegrad. Ein laufender Antrag genügt nicht, es zählt der Bescheid.
  • Antrag erst nach dem Umzug. Ist der Umzug gelaufen, ist der Zuschuss weg. Das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.
  • Umzug ohne Bezug zur Pflege. Eine größere oder günstigere Wohnung allein reicht als Begründung nicht aus.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall dazugehört: Rufen Sie an, bevor Sie einen Termin machen. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn wir die Chancen für schlecht halten.

Rechtsstand dieser Seite: August 2026. Der Höchstbetrag von 4.180 Euro je Maßnahme gilt seit dem 1. Januar 2025. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro. Maßgeblich ist § 40 SGB XI, für den Zuschuss speziell Absatz 4. Die Widerspruchsfrist von einem Monat ergibt sich aus § 84 Sozialgerichtsgesetz.

Häufige Fragen zum Pflegekasse-Umzug

Zahlt die Pflegekasse meinen Umzug?

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und der Umzug Ihre Pflege- oder Wohnsituation verbessert, ja. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro Person nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich den Zuschuss?

Schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag von 4.180 € gilt für alle Pflegegrade.

Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?

Unbedingt. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein, bevor Sie umziehen. Rückwirkend ist eine Genehmigung in der Regel nicht möglich. Wir liefern Ihnen den Kostenvoranschlag, den Sie für den Antrag brauchen.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Meistens drei bis fünf Wochen. In dringenden Fällen kann ein ärztliches Attest den Prozess beschleunigen.

Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?

Wenn sich Ihre Pflegesituation verändert hat, ja. Zum Beispiel wenn sich Ihr Pflegegrad verschlechtert hat und die aktuelle Wohnung nicht mehr passt.

Brauche ich einen Kostenvoranschlag?

Die Pflegekasse verlangt einen detaillierten Kostenvoranschlag. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, das die Anforderungen der Kassen erfüllt.

Werden auch Entrümpelung und Renovierung bezuschusst?

Teilweise. Wenn Entrümpelung oder Renovierung direkt mit dem Umzug zusammenhängen und die Wohnsituation verbessern, können diese Kosten in den Antrag aufgenommen werden. Das entscheidet die jeweilige Kasse.

Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?

Die Abrechnung läuft über Sie: Wir stellen die Rechnung, Sie reichen sie bei der Pflegekasse ein und bekommen den Zuschuss ausgezahlt. Wir helfen Ihnen bei den Unterlagen.

Sind Sie auch in meinem Bezirk aktiv?

Wir führen Pflegekasse-Umzüge in ganz Berlin durch, von Wedding über Charlottenburg und Steglitz bis Köpenick und Marzahn. Auch Umzüge im Berliner Umland (Potsdam, Bernau, Falkensee) gehören zu unserem Gebiet.

Wie schnell können Sie meinen Umzug durchführen?

Sobald die Genehmigung vorliegt, können wir oft innerhalb weniger Tage umziehen. Kurzfristige Termine und Wochenend-Umzüge sind möglich.

Kostenvoranschlag für die Pflegekasse anfordern

Schreiben Sie uns, was ansteht: Pflegegrad, alte und neue Adresse, ungefährer Zeitraum. Wir melden uns, vereinbaren die kostenlose Besichtigung und schicken Ihnen danach innerhalb von 24 Stunden den prüffähigen Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse. Lieber telefonisch? 030 92 100 340, rund um die Uhr.

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