Umzug mit dem Jobcenter Berlin

04/07/2024

Erfolgreicher Umzug mit dem Jobcenter Berlin:
Dein Wegweiser

Wenn du Grundsicherung oder Bürgergeld erhältst und einen Umzug planst oder durchführen musst, ist es ratsam, sich zunächst an die zuständige Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter des Jobcenters Berlin zu wenden.

Die Übernahme der Umzugskosten variiert je nach Amt. Als Leistungsempfänger bist du jedoch verpflichtet, vor dem Umzug einen entsprechenden Antrag.

  • mit drei Kostenvoranschlägen

beim Jobcenter einzureichen. Ohne Genehmigung für die Kostenübernahme bleibst du wahrscheinlich auf den Umzugskosten sitzen. Wir unterstützen dich gerne mit unserer Erfahrung, indem wir ein detailliertes Kostenangebot erstellen, das du bei deinem Sachbearbeiter einreichen kannst. Nach dem Umzug erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Jobcenter.

  • Innerhalb von 12 Stunden erhältst du von uns direkt drei Kostenvoranschläge

(ein Angebot von uns und zwei von Umzugsunternehmen mit denen wir seit Jahren seriös zusammenarbeiten)

Es gibt mehrere Bedingungen für die Übernahme :
der Umzugskosten des Jobcenters:

  • Um vom Jobcenter die Umzugskosten erstattet zu bekommen, müssen Sie in der Regel drei Angebote von Umzugsunternehmen vorlegen.
  • Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur die Kosten für einen Umzug innerhalb Deutschlands.
  • Der Umzug muss erforderlich sein. Die Umzugskosten der (neuen) Wohnung müssen angemessen sein. Geregelt wird das Recht im § 22 SGB II

Welche Kosten
übernimmt das Jobcenter bei einem Umzug?

Das Jobcenter übernimmt die Miete für einen Umzugswagen inklusive Benzinkosten, die Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterialien sowie eine Helferpauschale von bis zu 30 Euro für die Verpflegung der Umzugshelfer.

Darf man oft umziehen,
wenn man Bürgergeld vom Jobcenter erhält?

Klar, denn niemand kann dir das verbieten! Allerdings solltest du dich an gewisse Vorgaben halten, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Wann wird ein Umzug vom Jobcenter genehmigt? Ein Umzug wird nur genehmigt, wenn er als notwendig erachtet wird – hier entscheidet das Jobcenter nach eigenem Ermessen. Deshalb ist es wichtig, gute Gründe für den Umzug anzugeben.

Wann wird ein Umzug
vom Jobcenter genehmigt?

Wann kommt es zu einer Bewilligung des Umzugs durch das Jobcenter? Der Bürgergeld Umzug wird nur genehmigt, wenn er als notwendig erachtet wird. Dies liegt im Ermessen des Jobcenters. Deshalb ist es wichtig, gute Gründe zu haben, um umzuziehen.

Wie begründe ich einen Umzug
beim Jobcenter?

Erforderlich kann ein Umzug in diesen Fällen sein:

  • zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Beginn einer neuen beruflichen Tätigkeit, die mit einem Umzug innerhalb Deutschlands einhergeht, schwierige Verkehrsbedingungen und lange Arbeitswege
  • Veränderung der familiären Situation, beispielsweise Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner
  • Unzumutbar beengter Wohnraum. Beachten: Kinder haben Anspruch auf eigenen Wohnraum. Ist gemeinsame Raumnutzung für mehrere Kinder zumutbar (abhängig von Raumgröße, Altersunterschieden, Geschlecht)?
  • Gesundheitliche Risiken, Schimmelbildung oder unzureichende Wohnverhältnisse, die nicht rechtzeitig behoben werden
  • aus gesundheitlichen Gründen (z.B. aufgrund einer Behinderung, schlechte Wohnverhältnisse),
  • in eine günstigere Wohnung zur Vermeidung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Kein erforderlicher Grund liegt vor

  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • wegen schlechter Ausstattung der Wohnung
  • bei Wunsch nach anderer Wohnumgebung

Wie beantrage ich
den Jobcenterumzug

Um den Jobcenterumzug finanziert zu bekommen, ist es wichtig, noch vor dem Umzug den Antrag zu stellen. Eine Beratung zu allen Vorbereitungen bekommst du dafür bei deinem Jobcenter. Den Antrag kannst du beim Jobcenter abholen, wobei die Kosten für den voraussichtlichen Umzug genauer aufzuschlüsseln sind. Da dir ein Umzugsunternehmen nur zur Verfügung steht, wenn du körperlich nicht in der Lage bist, einen Umzug selbst zu gestalten, ist die Kostenbetrachtung auf die Materialien zu legen. Der Schreibstil ist überzeugend

Unser Tipp zum Umzug mit dem Jobcenter:
3 Kostenvoranschläge direkt von uns

Kläre schon im Vorfeld mit dem Jobcenter bzw. deinem Sachbearbeiter ab, ob ausreichend Gründe für deinen Umzug vorliegen. Beantrage die Übernahme der Umzugskosten und lege dem Jobcenter 3 Kostenangebote vor. Diese erhältst du auf Wunsch direkt von uns (wir arbeiten seit vielen Jahren mit weiteren seriösen umzugsunternehmen aus Berlin zusammen)

Gut zu wissen:
Einfach für dich, wir rechnen direkt mit dem Jobcenter ab.

Alle entstehenden Kosten werden direkt mit dem Jobcenter abgerechnet, so entstehen dir keine finanziellen Umstände.

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